Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAGSPARTNER

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der HPH – Health, Performance & Happiness GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Christoph Erfmann,

Adresse: Brunngartenstraße 5, 85221 Dachau

E-Mail-Adresse: servus@everi-studio.de

Registergericht: Amtsgericht München

Handelsregisternummer: HRB 265754

UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: DE342386492

nachfolgend Anbieter oder HPH GmbH genannt, der Vertrag zustande.

Laufzeit der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages, soweit kein anderes Datum vereinbart wurde und hat eine Laufzeit von 24 Wochen. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der abgeschlossenen Laufzeit kündbar. Die Kündigung erfordert die Schriftform und hat an die postalische Adresse des Anbieters zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer von weiteren 24 Wochen. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Bei einem Umzug von mehr als 25km kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer behördlichen Bestätigung zum jeweiligen Ende des aktuellen 4-Wochen-Zeitraumes gekündigt werden.

Upgrade/Downgrade der Mitgliedschaft

Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines Leistungszeitraumes möglich (jeweiliger Montag). Die neue Laufzeit richtet sich nach dem neu abgeschlossenem Vertrag. Ein Downgrade auf ein geringeres Modell ist nur dann möglich, wenn der neue Vertrag mindestens die selbe Wertigkeit hat wie der aktuelle Vertrag (Summe aller ausstehenden Beiträge).

Übertragung der Mitgliedschaft

Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit dem Anbieter und nur an Personen möglich, die noch nicht Mitglied beim Anbieter sind oder waren. Für die Bearbeitung der Übertragung berechnet der Anbieter einmalig 50€. Eine Übertragung von Trainingskontingenten ist nicht möglich.

PAUSIERUNG/HÖHERE GEWALT/BEITRÄGE

Pausierung der Mitgliedschaft

Der Kunde erhält das Recht, mit einer Vorankündigung von mindestens 4 Wochen, den Vertrag einmalig pro Kalenderjahr für einen Zeitraum von 4 oder 8 zusammenhängenden Wochen ruhen zu lassen. Das Datum des Pausenbeginns ist dabei beliebig. In diesem Zeitraum ist der Kunde verpflichtet, weiter den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, die aktuelle Vertragslaufzeit verlängert sich jedoch dementsprechend um die Ruhezeit und er kann dann in diesem Zeitraum kostenfrei trainieren. Für die Bearbeitung der Ruhezeit wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 25€ erhoben. Verletzungsbedingtes Ruhen des Vertrages startet frühestens ab Einreichung eines ärztlichen Attests und erstreckt sich maximal auf die auf dem Rezept angegebene Dauer. Atteste mit unbestimmter Dauer können nicht akzeptiert werden. Hierbei ist keine Pauschale zu entrichten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dadurch nicht.

Höhere Gewalt

Treten Umstände ein, die es dem Anbieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, sonstige unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse) unmöglich machen, Leistungen zu erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Dem Mitglied wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, für den entsprechenden Zeitraum der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenfrei die Leistungen entsprechend seiner Mitgliedschaft in Anspruch zu nehmen.

Beiträge, Höhe, Fälligkeit

Die Höhe des 4-wöchigen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung. Im Falle einer Veränderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes, derzeit 19%, ist der Anbieter berechtigt eine entsprechende Anpassung der Beiträge vorzunehmen. Dies gilt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Senkung des jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Die Zahlung für die vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der vier-wöchentliche Beitrag ist jeweils immer am ersten Tag des Leistungszeitraumes fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Trainingskarten können vor Ort mit EC-/Kreditkarte bezahlt werden. Drop-in Tarife müssen ebenfalls im Voraus, online oder vor Ort bezahlt werden. Für Mitgliedschaften ermächtigt der im Lastschriftmandat eingetragen Kontoinhaber die HPH GmbH, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von der HPH GmbH auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Anbieter verwendet Eversports und Stripe (Zahlungsanbieter), um Mitgliedschaften zu verwalten und abzurechnen. Dies umfasst auch den Einzug der Mitgliedsbeiträge. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist der Anbieter berechtigt, die für die Bankrücklastschrift und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10,00€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Bei Zahlungsverzug werden die Leistungen des Vertrages bis zum Begleichen aller Zahlungen gesperrt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit des jeweiligen Mitgliedsvertrages wird die HPH GmbH zum 01.09. eines jeden Jahres eine Beitragsanpassung um jeweils 5% des aktuell gezahlten Beitrages, jedoch maximal um 6€ (Betriebskostenanpassung) durchführen. Die Erhöhung übersteigt dabei niemals den Mitgliedsbeitrag, der zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung für einen entsprechenden Mitgliedsvertrag verlangt wird.

NUTZUNG DES STUDIOS

Hausordnung

Der Anbieter ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Im Falle einer wiederholten Missachtung der Hausordnung und oder der Missachtung von Anweisungen des Personals ist die HPH GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft nach vorheriger erfolgloser Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen. Bei Fällen besonders schweren Fehlverhaltens ist die HPH GmbH darüber hinaus berechtigt die Mitgliedschaft sofort ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen, wenn das Abwarten einer Verhaltensänderung nach einer erfolgten Abmahnung der HPH-GmbH nicht zumutbar ist. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus vorstehenden Gründen werden die Mitgliedsbeiträge für die offene Restlaufzeit des jeweiligen Vertrages zur sofortigen Zahlung fällig.

Videoüberwachung

Der Anbieter behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

VERHALTEN IM STUDIO

Nutzung Studioflächen/Equipment

Das Mitglied ist verpflichtet, die Studioflächen und zur Verfügung stehendes Equipment ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich entsprechend den Anweisungen des anwesenden Personals zu nutzen. Jegliche Wandflächen sind nicht für eine Nutzung vorgesehen (bspw. für Wall Balls oder Handstand). Ausnahmen bilden hier Wandflächen, welche mit Multiplexplatten versehen wurden, sowie die zwei Säulen auf der Trainingsfläche im Hauptraum. Bei einem Verstoß, werden jegliche Kosten für Reparatur- und Malerarbeiten dem Mitglied in Rechnung gestellt, auch wenn keine sofortige Ausbesserung/Reparatur seitens der HPH GmbH erfolgt. Der vor dem Gebäude des Studios vorbeilaufende Mühlkanal gehört nicht zum Studiobetrieb. Eine Benutzung (Betreten/Schwimmen oder ähnliches) des Mühlkanals ist nicht vom Nutzungs- und Leistungsangebot des Anbieters umfasst und wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine wie auch immer geartete Nutzung des Mühlkanals erfolgt vollumfänglich auf eigene Gefahr. Der Vertragspartner wird deutlich darauf hingewiesen, dass jegliche Haftung bei Schäden oder Unfällen seitens der HPH GmbH ausgeschlossen ist.

Konsumverbot/Verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Studio oder auf dem Außengelände zu rauchen, selbst mitgebrachte alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Das Mitglied ist berechtigt nichtalkoholische Getränke in glasfreien Behältnissen in das Studio mitzubringen, außer es handelt sich um Produkte die im Studio vertrieben werden. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika, Steroide), mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in dem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Anbieter berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 2.000€ geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Begleitpersonen/Tiere

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist nicht gestattet. Eine Ausnahmeerlaubnis kann per E-Mail an servus@everi-studio.de beantragt werden.

Nutzung der Spinde

Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Spinde dürfen vom Mitglied gegen eine monatliche Gebühr von 5€ genutzt werden. Der Anbieter ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Für die Nutzung der Spinde wird keine Haftung übernommen.

PFLICHTEN DES MITGLIEDS

Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) an den Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

Stornierung/Absagen

Personal Trainings können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet. Gruppentrainings können je nach Kursart online bis fünf Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Werden innerhalb eines Monats drei gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält sich der Anbieter als Sanktion vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartners zu löschen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen. Der Anbieter behält sich vor, Gruppenkurse abzusagen, die 90 Minuten vor Kursbeginn nur zwei Teilnehmer haben. Early Bird Stunden können am Abend zuvor um 20:30 Uhr abgesagt werden, wenn die Stunde weniger als vier Teilnehmer hat. Eine Benachrichtigung erfolgt in dem Fall per E-Mail. Der Anbieter kann die Teilnehmerzahl von Kursen nach billigem Ermessen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich erscheint. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Trainern wird sich der Anbieter bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt das Mitglied nicht zur Kürzung der Mitgliedsbeiträge, sofern ausreichend andere Kurse zur Verfügung stehen.

LEISTUNGEN

Mitgliedschaft

Bei allen Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten vier-wöchentlichem Stundenkontingentes die Kurstermine in Anspruch nehmen. Bei z.B. einer 8x/4-Wochen Mitgliedschaft können 8 Kurse in den jeweiligen 28 Tagen gebucht werden. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Zeitraumes und können nicht in den nächsten Zeitraum übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar (außer im Falle des Wechsels des Vertragspartners, s.u. „Übertragung der Mitgliedschaft“). Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.everi-studio.de) sowie über die Buchungs-App aktuell bekannt gegeben. Der Anbieter behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 6 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Ebenso ist der Anbieter berechtigt, das Kursangebot sowie die Kurs- und Öffnungszeiten zu ändern. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Online-Anmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe oben: „Stornierung“). Der Anbieter garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten / bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Trainingsstätten mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Alle “Plus” Stunden (Nutzung des Zusatzraumes) sind eine freiwillige, vertraglich nicht geschuldete Leistung der HPH GmbH und werden unter Vorbehalt angeboten. Auch bei wiederholter Zahlung des Mitgliedbeitrages und Nutzung dieser Stunden besteht kein Anspruch auf zukünftige Gewähr einer Fortführung dieses Angebotes. Eine Außerplanmäßige kurzfristige Nutzung des Zusatzraumes durch den Eigentümer oder einer von ihn beauftragten Person kann jederzeit erfolgen.

Personal Training/Drop Ins

Mit dem Erwerb eines Personal Training Stundenkontingentes, einer Trainingskarte, einer sonstigen Mitgliedschaft oder eines Drop-ins kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen vom Anbieter im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit dem Account beim externen Anbieter Eversports können online Termine vereinbart werden. Personal Training Termine können nur persönlich beim Anbieter oder per E-Mail und grundsätzlich nur nach Abstimmung vereinbart werden.

Trainingsplanerstellung/Ernährungsberatung

Die Beratungsleistung wird von einem Trainer vorgenommen. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch einen Arzt. Der Trainer ist darauf bedacht, aktuelle Informationen auf der Basis sportwissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Trainings hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Der Trainer ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Der Trainer ist verpflichtet, alle Informationen der zu beratenden Person vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Trainingsplanerstellung/Ernährungsberatung hinaus. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer Leistung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

Gesundheit und Risiken

Das Mitglied darf nur dann trainieren, wenn es gesundheitlich dazu in der Lage ist. CrossFit ist physisch und psychisch sehr intensiv. Das Mitglied ist verpflichtet seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und gegebenenfalls auf Anraten des betreuenden Trainers bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Trainer offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Das Mitglied bestätigt, dass durch eine ärztliche Sporteignungsuntersuchung seine körperliche Tauglichkeit für ein Leistungsport-, Kraftausdauer- und Fitness-Training attestiert wurde. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmers (z.B. Unfall-, Krankenversicherung). Der Anbieter überprüft das Ergebnis der Sporteignungsuntersuchung nicht. Jeder Teilnehmer wird mit seinem Arzt über etwaige Vorerkrankungen und Medikation sprechen (z.B. Bluthochdruck, Knie- oder Wirbelsäulenverletzungen etc.). Der Arzt und das Mitglied müssen entscheiden, ob der Teilnehmer am Training teilnehmen kann. Bei bestimmten Erkrankungen behält sich der Anbieter vor, Personen von der Trainingsteilnahme auszuschließen, bzw. ein eingeschränktes Trainingsspektrum anzubieten. Zu Beginn des Vertrages ist das Mitglied zudem verpflichtet, über seinen Gesundheitszustand zu informieren und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden die aus fehlenden Informationen über den Gesundheitszustand resultieren, haftet der Anbieter nicht. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Allen Teilnehmern/Mitgliedern, insbesondere den Teilnehmern bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Orten (Park, Hof, Outdoortraining), wird empfohlen, eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Haftungsbeschränkung

Der Anbieter schließt jede Haftung für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der vertraglichen Angebotsnutzung entstehen und für Schäden des vom Kunden mitgebrachten Besuchers einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Anbieters beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Anbieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf. Der Haftungssumme für Personen- und Sachschäden ist auf 3.000.000 Euro beschränkt. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Anbieters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem durch zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten vom Anbieter in Bezug auf die vom Mitglied eingebrachten Gegenstände, es sei denn, dies ist vom Anbieter zu vertreten.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung des Unternehmens ist auf der Homepage (www.everi-studio.de), sowie in der App Eversports hinterlegt.

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter vom Teilnehmer Fotos und Videos aufnehmen und das Material zu Dokumentations-, Werbe- und/oder Marketingzwecke unter anderem auch auf der Internetseite von der HPH GmbH verwenden kann.

Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderungen, der Übertragung sowie Beendigung der Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall der Schriftform.